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   LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07   

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LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07 (https://dejure.org/2008,33961)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07 (https://dejure.org/2008,33961)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 164 Gs 1082/07 (https://dejure.org/2008,33961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufgabe der alleinigen Herrschaftsbefugnis eines Nutzers über elektronische Daten bei Benutzung von servergestützten E-Mail-Postfächern; Zugriffsmöglichkeit des E-Mail-Providers und der Ermittlungsbehörden auf servergestützte Postfächer; § 100a Strafprozessordnung (StPO) und ...

  • online-und-recht.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.06.2006 - 2 BvR 902/06

    "Beschlagnahme" von E-Mail in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

    Auszug aus LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07
    Das BVerfG hat die Hauptsache in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren, welches sich gegen die - auch von der Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Beschwerde herangezogene - Entscheidung des LG Braunschweig vom 12. April 2006 (6 Qs 88/06) richtet und das die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und Auswertung von gespeicherten E-Mails auf dem Server eines Providers durch die Ermittlungsbehörden zum Gegenstand hat (2 BvR 902/06), noch nicht entschieden.

    In einer in diesem Verfahren am 29. Juni 2006 ergangenen Eilentscheidung (MMR 2007, 169) hat das BVerfG dazu dennoch zwei Fragen aufgeworfen, aber vorerst noch offen gelassen: (1) ob in den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG eingegriffen wird, wenn die Ermittlungsbehörden die auf dem Server eines Kommunikationsunternehmens oder Serviceproviders gespeicherten E-Mails eines Kommunikationsteilnehmers kopieren und die so erlangten Daten auswerten und (2) welche Anforderungen von Verfassungs wegen ( Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG) an die gesetzliche Eingriffsgrundlage zu stellen sind, um einerseits dem sich aus dem Fernmeldegeheimnis ergebenden besonderen Schutzbedürfnis Rechnung zu tragen, andererseits wirksame Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07
    Die physische Anwesenheit eines Vertreters der (deutschen) Staatsgewalt setzt eine solchen Art und Weise der Durchführung nicht voraus (vgl. insoweit zum Eindringen in Wohnungen durch technische Hilfsmittel BVerfG, NJW 2004, 999, 1001) [BVerfG 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98].
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07
    Das verfassungsrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis, das auch in Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) seinen Niederschlag gefunden hat, soll die vertrauliche Nutzung des Kommunikationsmediums gewährleisten (BVerfGE 107, 299, 312) und vermeiden, dass der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Telekommunikationsanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt anders verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Erkenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen oder -inhalte gewinnen (BVerfGE 100, 313, 359; 107, 299, 313).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07
    Jedenfalls dann unterstehen die Daten nur noch seinem alleinigen Gewahrsam, so dass jedenfalls der Schutzbereich von Art. 10 Abs. 1 GG nicht mehr eröffnet ist (BVerfG, MMR 2006, 217 [BVerfG 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04]).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07
    Das verfassungsrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis, das auch in Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) seinen Niederschlag gefunden hat, soll die vertrauliche Nutzung des Kommunikationsmediums gewährleisten (BVerfGE 107, 299, 312) und vermeiden, dass der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Telekommunikationsanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt anders verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Erkenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen oder -inhalte gewinnen (BVerfGE 100, 313, 359; 107, 299, 313).
  • LG Braunschweig, 12.04.2006 - 6 Qs 88/06

    Account; angemieteter Speicherplatz; Beschlagnahmeanordnung;

    Auszug aus LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07
    Das BVerfG hat die Hauptsache in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren, welches sich gegen die - auch von der Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Beschwerde herangezogene - Entscheidung des LG Braunschweig vom 12. April 2006 (6 Qs 88/06) richtet und das die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und Auswertung von gespeicherten E-Mails auf dem Server eines Providers durch die Ermittlungsbehörden zum Gegenstand hat (2 BvR 902/06), noch nicht entschieden.
  • LG Hanau, 23.09.1999 - 3 Qs 149/99

    E-Mail-Beschlagnahme beim Provider rechtmäßig?

    Auszug aus LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07
    Hinsichtlich des ermittlungsbehördlichen Zugriffs auf die bei einem Provider in einem Server-Postfach gespeicherten E-Mails kommen aufgrund der vorgenannten Erwägungen allein die §§ 100a, 100b StPO als gesetzliche, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Eingriffsgrundlage in Betracht (so auch LG Hanau, NJW 1999, 3647 [LG Hanau 23.09.1999 - 3 Qs 149/99]; LG Mannheim, StV 2002, 242; Störing, a.a.O, S. 209).
  • LG Ravensburg, 09.12.2002 - 2 Qs 153/02

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß gegen Provider - Analoge Anwendung von §

    Auszug aus LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07
    Die bloße Anwendung der Beschlagnahmevorschriften nach näherer Maßgabe der §§ 94, 98, 99 StPO (vgl. LG Ravensburg, NStZ 2003, 325 [LG Ravensburg 09.12.2002 - 2 Qs 153/02] sowie LG Braunschweig a.a.O) würde die spezifischen, oben aufgezeigten Anforderungen, die der staatliche Zugriff auf E-Mail-Kommunikation voraussetzt, unterlaufen.
  • LG Mannheim, 30.11.2001 - 22 KLs 628 Js 15705/00
    Auszug aus LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07
    Hinsichtlich des ermittlungsbehördlichen Zugriffs auf die bei einem Provider in einem Server-Postfach gespeicherten E-Mails kommen aufgrund der vorgenannten Erwägungen allein die §§ 100a, 100b StPO als gesetzliche, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Eingriffsgrundlage in Betracht (so auch LG Hanau, NJW 1999, 3647 [LG Hanau 23.09.1999 - 3 Qs 149/99]; LG Mannheim, StV 2002, 242; Störing, a.a.O, S. 209).
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